Beitragsfreistellung

Günstiger als die vorzeitige Vertragsauflösung unter Inkaufnahme des geringen Rückkaufswertes kann die Ruhendstellung eines kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrages sein mit Freistellung von der Beitragszahlung. Dies ist möglich, wenn das Deckungskapital ausreicht, es in einen Einmalbeitrag für eine neue, geringere Versicherungssumme umzurechnen. Der Vertrag läuft dann mit der neuen Versicherungssumme und ohne Beitragszahlung weiter.

Ein beitragsfreier Vertrag kann innerhalb von zwei Jahren wieder in Kraft gesetzt werden, allerdings nach erneuter Gesundheitsprüfung.

Beachtet werden muss auch, dass die Beitragsfreistellung eine steuerliche Novation sein kann, die Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Ablaufleistung hat.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...