Beitragskalkulation (Gesetzliche Krankenversicherung)

Neben den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich die beiden Versicherungssysteme GKV und PKV auch in ihrer Prämienkalkulation. In Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung wirtschaftet die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, die entstehenden Kosten werden auf alle Mitglieder verteilt. Jeder Versicherte zahlt von seinem Bruttoeinkommen einen bestimmten Krankenversicherungsbeitragssatz an seine Krankenkasse.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind daher grundsätzlich drei Parameter für die Beitragshöhe verantwortlich:

Ausnahme: Nicht erwerbstätige Familienangehörige, wie Ehegatte oder zum Beispiel Kinder, gelten unter bestimmten Voraussetzungen als beitragsfrei in der „GKV-Familienversicherung“ mitversichert. Die beitragsfreie Mitversicherung gilt ebenfalls für folgende Bezugszeiten:

Grundsätzlich ist der Beitrag damit abhängig vom Bruttoeinkommen und dem entsprechenden Beitragssatz der Krankenkasse des Versicherten. Dabei bildet die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV also eine Art „Beitrags-Deckel“.

Konkret bedeutet das, bis zu einem Jahres-Bruttoeinkommen von derzeit 44.550 EUR (2011) werden Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben. Einkommen oberhalb der geltenden BBG werden nicht mehr erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch den Beitragsverlauf in der GKV bei unterschiedlichen Einkommensgrößen.

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Abbildung: Beitragshöhe der GKV in Abhängigkeit des Bruttoverdienstes


Begriffe wie Beitragsbemessungsgrenze und Versichertenpflichtgrenze fallen immer wieder im Zusammenhang mit der Krankenversicherung. Dabei sind sie der Höhe nach verschieden und haben eine unterschiedliche Bedeutung.

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Abbildung: BBG und Versichertenpflichtgrenze 2006 im Überblick Beitragsbemessungs-grenze (BBG) 2006 Versichertenpflicht-grenze 2006


* wenn am 31.12.2002 bereits eine PKV bestand

Beitragsbemessungsgrenze: bis zu diesem Einkommen werden überhaupt Prämien zur GKV erhoben. Alle darüber liegenden Einkommenswerte bleiben daher unberücksichtigt.

Versichertenpflichtgrenze: Wenn in die PKV gewechselt werden soll, ist es wichtig, dass das Einkommen (Ausnahme: Selbständige, Beamte) oberhalb dieser Grenze liegt.

Die Bandbreite der Beitragssätze in der GKV reicht derzeit von etwa 11,9 % bis 14,5%. Die Sätze können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Hieraus lässt sich ein monatlicher Höchstbeitragsatz der GKV – je nach Kassenwahl – in Höhe von 423,94 EUR bis 516,50 EUR ermitteln.

Die Beiträge wurden bis zum Jahr 2005 paritätisch finanziert. Das bedeutete, sie wurden je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgebern bzw. den Rentenversicherungsträgern (bei Rentnern) bezahlt. Alter, Geschlecht, Gesundheit und Anzahl der Familienmitglieder - sofern die Bedingungen der Familienversicherung vorliegen (§10 SGB V) – spielen bei der Prämienhöhe gar keine Rolle.

Seit dem 01.07.2005 ist dies nicht mehr so. Seitdem wird auf den Kassenbeitrag ein Aufschlag von 0,9% für Zahnersatz und Krankengeld erhoben, welcher vom Versicherten alleine zu tragen ist. Außerdem gilt in der Pflegeversicherung seit 01.01.2005 für Kinderlose (über 23 Jahre) ein zusätzlicher Beitrag von 0,25%.

Bei einem Beitragssatz von 7,5% und der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 3.562,50 EUR ergibt sich eine Prämie von rund 267 EUR monatlich.

Werden keine Kinder erzogen und ist man älter als 23 Jahre, kommt ein Zuschlag von 0,25% hinzu. Konkret: Der durchschnittliche Beitrag beläuft sich dann auf insgesamt 7,75%. Bei Zugrundelegung der BBG ergibt sich eine Monatsprämie von etwa 276 EUR monatlich.

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Abbildung: Durchschnittliche GKV-Beitragsentwicklung 1991 – 2006


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).