Die Versicherbarkeit sowie die Verweisbarkeit von versicherten Personen auf andere Berufe kann in Abhängigkeit von der Berufsgruppe, der diese angehören, durch die so genannten Berufsklauseln unterschiedlich geregelt werden:
- Erwerbsunfähigkeitsklauseln für Personen ohne Berufsausbildung bzw. für Künstler zur Erleichterung der Verweisungsmöglichkeit und Verschärfung der Leistungsvoraussetzungen
- Dienstunfähigkeitsklausel bzw. Beamtenklausel zur Erweiterung des Versicherungsschutzes insbesondere bei medizinisch bedingter Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung
- Ärzteklausel zur Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit bei Fachärzten
- Anwaltsklausel zur Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe
- Tätigkeitsklausel für Inhaber, Leiter und Mitarbeiter eines Unternehmens, die ihrem Profi sowohl kaufmännisch als auch sportlich tätig sind, zur Einschränkung der Leistung auf die kaufmännische Tätigkeit
- Fluguntauglichkeitsklausel für Piloten und Cockpitpersonal bei krankheitsbedingtem Lizenzverlust
- Seedienstuntauglichkeitsklausel für Kapitäne und Offiziere zur See
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...