Berufsunfähigkeits-Rente

Leistungsart der Berufsunfähigkeitsversicherung oder – sofern vereinbart – einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeits-Grad (abweichend nach Staffelregelung) wird die vereinbarte Rente geleistet. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit nach Stufe III werden 100 Prozent oder nach Stufe II 70 Prozent oder nach Stufe I 40 Prozent der vereinbarten Rente gezahlt. Die Rentenzahlung läuft bis zum Vertragsablauftermin oder auch darüber hinaus bis zu einem vereinbarten Endalter (z.B. 65).

Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. bei verspäteter Mitteilung mit Ablauf des Monats, zu dem die Mitteilung erfolgt. Er erlischt, wenn der Berufsunfähigkeits-Grad wieder unter 50 Prozent sinkt oder keine Pflegebedürftigkeit mehr mindestens nach Stufe I besteht. Außerdem erlischt er auch bei Versterben der versicherten Person und bei Vertragsablauf.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...