Besicherung

Unter Besicherung versteht man die Absicherung der noch nicht verdienten Vergütung des Versicherungsvermittlers in der Lebens- und Krankenversicherung. Der Vermittler hat, solange er bei einem Storno des Kunden einen Teil der Vergütung zurückzuzahlen hat, dem Versicherer i.d.R. Sicherheiten zu stellen. Die Stornohaftzeit kann – je nach Produkt – von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren betragen. In der Lebensversicherung beträgt die Stornohaftzeit bei den meisten Produkten üblicherweise 60 Monate.

Die zu stellenden Sicherheiten dienen dazu, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers die Rückzahlung der nicht verdienten Vergütung zu gewähren. Als Sicherheiten kommen so z.B. (Bank-)Bürgschaften, Abtretung von Festgeldern oder Depots sowie eine sog. Vertrauensschadensversicherung oder weitere Möglichkeiten in Betracht. Versicherer sind auf Grund der Mindestanforderungen an ein Risikomanagement (MaRisk) zu entsprechenden Vereinbarungen mit Vermittlern verpflichtet.

Nicht nur für Versicherer, sondern auch für den Vermittler, der Untervermittler einsetzt ist eine Besicherung wichtig. Der Obervermittler haftet gegenüber Versicherern direkt für die Rückzahlung von nicht verdienter Vergütung. Davon unberührt bliebt, dass er diese regelmäßig an den Untervermittler weitergegeben hat. Es kann damit die Situation entstehen, dass der Obervermittler Zahlungen an den Versicherer leisten muss und dabei auch die an den Untervermittler weitergebene Vergütung zahlen muss – und ggf. beim Untervermittler leer ausgeht.

Neben der Vereinbarung einer Stornohaftung im Verhältnis Ober- und Untervermittler ist die Stellung von Sicherheiten durch den Untervermittler wichtig. Obervermittler sollten diese analog der Versicherer mit den Untervermittlern vereinbaren.


Quellenhinweis

Dr. jur. Andre Kempf

Rechtsanwalt

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