Betreiberpflichten (BImschG)

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) ist die Einhaltung der sog. Betreiberpflichten Genehmigungsvoraussetzung bezüglich umweltrelevanter Anlagen. Hierzu zählen folgende Pflichten: Schutzpflicht, Vorsorgepflicht, Reststoffvermeidungs- und Entsorgungspflicht sowie Abwärmenutzungspflicht (vgl. § 5 BImSchG).


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