Betriebsbeauftragte

Der Gesetzgeber hat die Institution des Betriebsbeauftragten zur fachkundigen Beratung des Unternehmers geschaffen, damit dieser seiner Pflicht zum Schutz der Umwelt ausreichend nachkommen kann. In erster Linie handelt es sich um die Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall, Gefahrgut, Gefahrstoff und Strahlenschutz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den einzelnen Spezialgesetzen geregelt. Betriebsbeauftragte sind in der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mitversichert.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...