Betriebsschließungsversicherung

Besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Versichert ist eine Tagesentschädigung bei behördlicher Schließung eines Betriebes der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, bei angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sowie für die Entseuchung oder Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren. Außerdem werden die Lohnkosten eines mit Arbeitsverbot belegten Arbeitnehmers wegen Erkrankung, Krankheits- oder Ansteckungsverdachtes oder als Ausscheider oder Ausscheidungsverdächtigter von Erregern.

Gegenstand der Versicherung

Leistungen des Versicherers

Versicherungsschutz besteht nur für die Betriebsstellen, die im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind. Aus der Wochenumsatzsumme wird eine Tageshöchstentschädigung ermittelt. Sie darf höchstens 110 Prozent aus fortlaufendem Gewinn und Kosten betragen. Die Tageshöchstentschädigung wird i. d. R. für die Dauer der Betriebsschließung, längstens aber 30 Tage gezahlt. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist möglich.

Vertragsgrundlage

Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden infolge Seuchengefahr (Betriebsschließungsversicherung AVB-BS)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...