Betriebsunterbrechung im Sinne der Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungbedingungen (FBUB) ist der Stillstand eines Betriebes nach einem Sachschaden. Als Sachschaden gelten Brand, Explosion, Blitzschlag, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers sowie Löschen, Niederreißen oder Ausräumen anlässlich eines solchen Ereignisses. Sinngemäß das Gleiche gilt, wenn die Betriebsunterbrechung in der Leitungswasser-, Sturm- oder Einbruchdiebstahlversicherung eingeschlossen wird.
Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb. Hierfür wird eine Haftzeit von standardmäßig 12 Monaten als maximale Entschädigungszeit vereinbart.
Nach einem Brand ist die Produktionshalle einer chemischen Fabrik zerstört. Die Produktion muss bis zum Wiederaufbau und der erneuten behördlichen Genehmigung der Anlagen für acht Monate stillgelegt werden. In dieser Zeit entgehen rund 13 Mio. EUR Umsatzerlöse. Bei voller Produktion wären 10 Mio. EUR Kosten angefallen, hiervon sind 4 Mio. EUR Energiekosten sowie Vorprodukte und Hilfs- und Betriebsstoffe, die während der Betriebsunterbrechung nicht benötigt werden. Der Betriebsunterbrechungsschaden beläuft sich auf 13 Mio. EUR - (10 Mio. - 4 Mio.) = 7 Mio. EUR.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...