Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Der entstehende Betriebsunterbrechungsschaden, hervorgerufen durch das Fortlaufen der betrieblichen Fixkosten und dem gesamten oder teilweisen Ausfall von Umsatzerlösen, ist oft größer als der Sachschaden.
Nach einem Sachschaden dürfen die Fixkosten nicht durch die sofortige Kündigung von Mitarbeitern aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses reduziert werden.. Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1971 darf ein Unternehmen nach einem Brandschaden keine Mitarbeiter entlassen, weil es die Möglichkeit hat, mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung für diesen Fall vorzusorgen. Das Urteil bezieht sich nur auf Feuerschäden, dürfte aber im Zweifelsfall auf andere versicherbare Gefahren analog angewendet werden.
Überdies wäre es kurzsichtig, Mitarbeiter nach einem Schadenfall zu entlassen und nach erfolgtem Wiederaufbau des Betriebs wieder einzustellen. Die qualifizierteren und fähigeren Mitarbeiter könnten ihre Arbeitskraft und ihr Know-how sehr bald Mitbewerbern zur Verfügung stellen. Der Teil der Mitarbeiter, der nach einigen Monaten noch auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist sicherlich der etwas problematischere Teil der ehemaligen Belegschaft.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Betriebsunterbrechungsversicherung ist, Marktteilnehmer nicht durch zufällig eintretende Ereignisse dauerhaft vom Markt verschwinden zu lassen. Sie hat damit eine wettbewerbserhaltende Funktion.
Grundsätzlich können alle in der Sachversicherung versicherbaren Gefahren auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden. Ist ein Sachschaden versichert, so ist auch die daraus entstehende Betriebsunterbrechung versichert. Umgekehrt sind die bei den Sachdeckungen ausgeschlossenen Gefahren und Schäden auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert. Wie sinnvoll die Versicherung einzelner Gefahren gegen Betriebsunterbrechungsschäden ist, sollte jeder Betrieb mit Hilfe seines Risk-Managements oder seines Versicherungsvermittlers abklären. Allgemein läßt sich sagen, daß versicherbare Gefahren, die zu existenzbedrohenden Schäden führen können, auch große Betriebsunterbrechungsschäden nach sich ziehen können. Darüber hinaus kann ein relativ kleiner Schaden an einer Engpaßanlage, die von allen oder fast allen hergestellten Produkten durchlaufen werden muß, einen großen Betriebsunterbrechungsschaden bewirken.
Expertentipp: Sichern Sie das Sachsubstanz- und das Betriebsunterbrechungsrisiko gegen eine Gefahr immer beim gleichen Versicherer ab. Nach einem Schadenfall zu treffende Entscheidungen können unter Umständen den Sachschaden erhöhen und den Betriebsunterbrechungsschaden reduzieren und umgekehrt, z.B. die schnellere, aber dafür teurere Ersatzbeschaffung einer bestimmten Maschine. Sind Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden bei verschiedenen Versicherern, bezahlt der Sachversicherer die Mehrkosten der Maschine nicht, während der Betriebsunterbrechungsversicherer nicht für die verlängerte Betriebsunterbrechung geradestehen will, der mit der regulären Beschaffung der Maschine einhergeht. Sind beide Risiken bei einem Versicherer, wird die Entscheidung pragmatisch gefällt, je nach dem, was zum geringstmöglichen Gesamtschaden führt.
Es gibt drei Arten von Betriebsunterbrechungsversicherungen, die für unterschiedliche Unternehmensgrößen passend sind: