Die Partei, die den Beweis für vom Gegner bestrittene Tatsachen, die für die Entscheidung erheblich sind, führen muss, trägt die sog. Beweislast. Grundsätzlich muss bei zivilrechtlichen Ansprüchen - und somit auch im Versicherungsrecht - jede Partei die Tatsachen beweisen, die für sie günstig sind. Die Vertragsparteien können die Beweislast jedoch in den Grenzen der Vertragsfreiheit durch Individualvereinbarung oder AVB untereinander verteilen. Im Übrigen ist die Verteilung der Beweislast Aufgabe des Gesetzgebers.
Quellenhinweis:
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