Auch: Stille Reserven. Diese entstehen dadurch, dass Anlagemittel niedriger bilanziert werden, als ihr Wert zum Bilanzierungszeitpunkt ist. Die Bewertungsreserven sind jährlich neu zu ermitteln. Der VN erhält bei Vertragsbeendigung den zu diesem Zeitpunkt ermittelten Anteil der Bewertungsreserven zur Hälfte ausgezahlt (§ 153 VVG).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...