Bei einem Blitzschlag unterscheiden die Versicherer sehr genau, ob der Schaden durch eine direkte Blitzeinwirkung, eine indirekte Blitzeinwirkung oder durch einen so genannten kalten Schlag entstanden ist.
Tipp: Bei einem aufkommenden Gewitter sollten die elektrischen Geräte möglichst vom Stromkreis getrennt werden, da der Versicherer sonst den Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit versagen bzw. einschränken kann. Dieses kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der VN während eines starken Gewitters im Haus ist und nichts unternimmt oder wenn dieser in den Sommermonaten in den Urlaub geht, ohne entsprechend vorgesorgt zu haben.
Sicherlich wird keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, wenn kein Gewitter zu erwarten war und der VN sich nicht im Haus aufgehalten hat.
Die häufigsten Schäden entstehen durch eine indirekte Blitzeinwirkung an elektrischen Geräten - und gerade diese Schäden sind, soweit keine Sondervereinbarung besteht (s. u. "Tipp"), nicht mitversichert.
Letztendlich muss der VN dem Versicherer beweisen, dass der Schaden durch einen direkten Blitzschlag oder durch einen kalten Schlag eingetreten ist, um eine Leistung zu erhalten.
Es ist also entscheidend, dass durch den Blitzeinschlag ein Schaden durch den unmittelbaren Übergang des Blitzes auf Sachen entsteht. Jeder Blitz nimmt den Weg des geringsten Widerstandes und hinterlässt auf seinem Weg von der Einschlagstelle zur Erde Spuren. Dadurch ist leicht festzustellen, ob der beschädigte Gegenstand auf dem direkten Weg lag, den der Blitz zur Erde nahm.
Tipp: Auch der direkte Schaden am Blitzableiter ist mitversichert.
Beispielsweise sind nasses Holz und feuchtes Mauerwerk bessere Leiter als trockene Materialien. Metall ist ein guter Leiter (Heizungs- und Wasserleitungsinstallationen). Dagegen setzen Wicklungen und Spulen, die in fast jedem elektrischen Gerät zu finden sind, dem Blitz einen so großen Widerstand entgegen, dass er sie niemals durchlaufen wird.
Wann liegt eine indirekte Blitzeinwirkung - und somit kein Versicherungsschutz - vor? Diese indirekten Blitzschlagschäden (Überspannungsschäden), welche durch die elektrische Energie des Blitzes verursacht werden, unterscheiden sich im Schadenbild nicht von Kurzschluss- oder Überspannungsschäden, die durch den Betrieb des Gerätes entstehen.
Weist das Gebäude, in dem sich die Sachen befinden, keine Blitzschutzanlage auf und ist es selbst, wie auch eine etwaige Außenantenne, nach dem Gewitter unversehrt (die Beschädigung des Antennenverstärkers allein besagt nichts), kann davon ausgegangen werden, dass bei den Schäden im Innern des Gebäudes kein direkter Blitzschlag vorliegt. In diesen Fällen würde der Versicherer den Schaden also ablehnen, da er durch einen Überspannungsschaden entstanden ist.
Tipp: Der VN sollte nicht erwarten, dass ein Versicherer ohne weiteres einen Schaden an einem elektrischen Gerät reguliert, nur weil auf der Reparaturrechnung der Vermerk "Blitzschaden" steht. Der Reparaturbetrieb kann nur bescheinigen, dass Teile des Geräts durch übermäßige Einwirkung elektrischer Energie zerstört wurden. Derartige Schäden können aber auch durch andere Ursachen eintreten.
Tipp: Die Klausel „Überspannung“ kann bei mehreren Sparten, ggf. gegen Zuschlag, eingeschlossen werden. Somit wären dann Schäden durch den vorgenannten "indirekten Blitzschlag" mitversichert. Bei Betriebsversicherungen empfiehlt sich oft der Abschluss einer Elektronikversicherung, die solche Schäden obligatorisch einschließt.
Auch der so genannte "kalte Schlag" ist im Rahmen der Feuerversicherung versichert. Der kalte Schlag führt häufig durch Verdampfung von Wasser zu Sprengungen von Mauerwerk, Holzbalken und anderer Gegenstände. Typische Merkmale für einen kalten Schlag sind Zersplitterungen von Holz, Schmelzungen (z.B. Schmelzperlen) und Verfärbungen (häufig bläulich) von Metallen, Verkohlungen von Farben, Abplatzen von Putz, Schwärzungen von Mauerwerk usw.