Die gesetzlichen Krankenkassen können zur Förderung eines gesundheitsbewußten Verhaltens der Mitglieder individuelle Bonusprogramme anbieten.
Hierzu zählt unter anderem die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen. Auch die Teilnahme an einem Hausarztsystem oder einem Behandlungsprogramm für chronisch Kranke (Desease-Management-Programm) kann – je nach Krankenkasse – mit einer „Bonifikation“ belohnt werden.
Die unterschiedlichen Incentivierungsmaßnahmen lassen sich im Wesentlichen mit den folgenden drei Möglichkeiten beschreiben:
1. SELBSTBEHALT
Die gesetzliche Krankenversicherung kann ihren Mitgliedern Tarife mit Selbstbehalt anbieten. Konkret: Ähnlich wie in der Kaskoversicherung zahlt der Kunde bis zur vereinbarten Höhe den Schaden selbst. Die darüber liegende Schadenssumme (Arztrechnungen) wird durch die Versicherung ( GKV) übernommen.
Im Umkehrschluss ist diese Prämie natürlich geringer als ohne Selbstbehalt. In der Praxis werden also die Arztrechnungen zunächst selbst gezahlt und später mit der Kasse unter Berücksichtigung des satzungsgemäßen Selbstbehalts abgerechnet.
2. BEITRAGSRÜCKZAHLUNG
Für freiwillige Mitglieder der GKV (Verdienst oberhalb der BBG) gibt es dieses Angebot. Sofern das Mitglied mindestens drei Monate im Kalenderjahr versichert war, kann eine Beitragsrückzahlung von einem Monatsbeitrag gezahlt werden. Voraussetzung hierfür: Es wurden während des Kalenderjahres keine Leistungen (Ausnahme: Verhütung und Früherkennung) der Krankenkasse in Anspruch genommen.
3. KOSTENERSTATTUNG
Heute kann jeder Versicherter sich für dieses System entscheiden. Sämtliche Arztrechnungen werden zunächst selbst durch den Versicherten bezahlt und später mit der Kasse abgerechnet. Entscheidet sich ein Versicherter hierfür, gilt dies mindestens für die Dauer von einem Jahr.
Quellenhinweis::
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).