Bundesgarantie (Gesetzliche Rentenversicherung)

Reichen die Beiträge zusammen mit den sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Bundeszuschuss) nicht aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung für die Dauer des nächsten Jahres zu decken (Schwankungsreserve), so sind die erforderlichen zusätzlichen Mittel vom Bund bereitzustellen. Diese Liquiditätshilfe ist zurückzahlbar.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de