Cross liability

Mit diesem Fachbegriff umschreibt man die Mitversicherung von gegenseitigen Haftpflichtansprüchen mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen untereinander, die im Rahmen ein und derselben Haftpflichtpolice versichert sind. Ohne besondere Vereinbarung wären gegenseitige Ansprüche nicht gedeckt und die Unternehmen würden insofern schlechter gestellt als beim Bestehen separater Haftpflichtpolicen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...