Ansammlung der Sparbeiträge und der darauf entfallenden Zinsen und sonstigen Überschüsse.
Das Deckungskapital steigt typischerweise erst nach Tilgung der Abschlusskosten an und ersetzt nach und nach das riskierte Kapital, also den Betrag, den der Lebensversicherer bei einem vorzeitigen Versterben der versicherten Person tragen muss, weil er noch nicht angespart war.
Alle Deckungskapitalien der abgeschlossenen Versicherungsverträge bilden zusammen die Deckungsrückstellung des Lebensversicherers, in der Bilanz sind das Forderungen der Versicherungsnehmer auf der Passivseite.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...