Als Defective Title wird ein rechtlich ungültiger Kaufvertrag bezeichnet. Relevant ist der Begriff in der Kunstversicherung. Hier kommt es häufig vor, dass Sammler Kunstwerke von Verkäufern erwerben, die selbst zwar im Besitz der Werke sind, aber nicht deren rechtmäßige Eigentümer. Oft handelt es sich um gestohlene Werke, aber auch in Scheidungsfällen, bei denen gemeinsamer Besitz von einem Partner veräußert wird, kann es zu einem ungültigen Kaufvertrag kommen. Der Käufer muss dann die Kunstwerke zurückgeben, häufig ohne Schadenersatz.
Quellenhinweis:
Der Text dieses Artikels wurde erfasst von: Volker P. Andelfinger