Deponien

Deponien können nur aufgerund eines Planfeststellungsverfahrens gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz errichtet und betrieben werden. Je nach der Qualifikation der abzulagernden Abfälle werden sie in verschiedene Deponieklassen eingestuft. Die Errichtung und der Betrieb von Deponien unterliegen scharfen sicherheitstechnischen Anforderungen. Für die Versicherung von Deponierisiken stellen die Versicherer Sonderlösungen außerhalb der Umwelthaftpflichtversicherung zur Verfügung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...