Form der Überschussbeteiligung. Ein Teil der Überschüsse wird hierfür zeitnah, in der Regel noch im gleichen Geschäftsjahr verwendet. Seit der Deregulierung 1994 können die Versicherer selbst hierüber entscheiden, ob und wie viel Überschussbeteiligung sie in dieser Form gewähren.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...