Besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der zusätzlich zum Todes- und Erlebensfall auch bestimmte, besonders schwere Erkrankungen als Versicherungsfall gelten und zur Auszahlung der Kapitalleistung führen. Damit kann sichergestellt werden, dass bereits mit der schweren, voraussichtlich tödlich verlaufenden Erkrankung die finanziellen Bedürfnisse zum Beispiel der Angehörigen oder einer Firma geregelt werden können.
Welche Erkrankungen als Versicherungsfall gelten, ist je nach Versicherer unterschiedlich festgelegt. In der Regel zählen hierzu folgende Erkrankungen:
Die Leistung beträgt meistens einen bestimmten prozentualen Anteil der vereinbarten Versicherungssumme. Bei anschließendem Versterben des Versicherten oder bei Erleben des Ablauftermins wird die Differenz zur Versicherungssumme nachgezahlt.
Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...