Durchschnittseinkommen (Gesetzliche Rentenversicherung)

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2010 wurde das Durchschnittsentgelt auf 31.144 Euro festgelegt (Rentenbeginn ab 1.1.2012). Für 2011 und 2012 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:


2011 = 30.268 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2011 bis 31.12.2012)

2012 = 32.446 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2012 bis 31.12.2013)


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de