EAN-Risiken

Hierunter versteht man Vermögensschäden Dritter aus der Verwendung des Europäischen Artikel-Nummerierungs-Systems (EAN-System) an Scanner-Kassen infolge der Lieferung von Erzeugnissen mit falscher oder fehlerhafter EAN (Strichcodierung). Der Lieferant kann über seine Betriebshaftpflichtversicherung Deckung für bestimmte Schadenpositionen vereinbaren, z. B. für Kosten, die dem Händler oder sonstigen Vertragspartnern durch die manuelle Verarbeitung, durch Verkaufsmindererlös oder durch Fehldisposition in der Lagerhaltung entstehen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...