Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist das ab/seit 1.3.2008 geltende Verfahren zum Nachweis des Versicherungsschutzes bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Der Nachweis des Versicherungsschutzes geschieht dabei durch den Eintrag einer sog. eVB-Nummer, die seitens des Versicherungsunternehmens mit den Versicherungsnehmerdaten bei einer sog. Zentralen Stelle hinterlegt wird. Diese Nummer legt der Versicherungsnehmer bei einem Zulassungsvorgang der Zulassungsstelle vor, die mit einem Datenabruf die Gültigkeit und das Vorliegen des Versicherungsschutzes prüft.
Hintergrund ist die Neuordnung des Rechts der Kraftfahrzeugzulassung, insbesondere der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 10. Februar 2006 verabschiedet wurde und in großen Teilen am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Ab/seit 1. März 2008 sind demnach die Versicherungsunternehmen verpflichtet, die eVB den Zulassungbehörden elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Das Verfahren fügt sich in die Optimierungsbemühungen der Kommunikation zwischen den Ämtern und der Versicherungswirtschaft ein: Am 1. Januar 1993 wurde zunächst die papiergestützte Rückmeldung von den Zulassungsbehörden an die Versicherer durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Dieser "KFZ-Zulassungs-Service" (KZL-Verfahren) wurde 2005 um die elektronische Rückmeldung des Versichererwechsels durch die Versicherer (sog. "Kleine Lösung") erweitert. Diese Verfahren wurden technisch und organisatorisch durch den GDV e.V. und das KBA übernommen, die die Meldungen jeweils innerhalb ihrer Zuständigkeit (Versicherungsunternehmen und Zulassungsbehörden) verteilten. Für den Aufbau und Betrieb der Zentralen Stelle wurde nach einer Entscheidung des Kraftfahrt-Fachausschusses des GDV e.V. die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG als Generalunternehmer eingesetzt.
Die Dienstleistungsgesellschaft wird im wesentlichen durch die KFZ-Versicherer Deutschlands gemäß ihrer Marktanteile getragen. Sie fungiert als Clearing-Stelle und stellt die Kommunikation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt sicher, das seinerseits als Verteilstelle für die mehr als 400 Zulassungsbehörden dient. Die ZS hat sich, insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, verpflichtet, eine möglichst breite Anbindung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten, insbesondere auch der ausländischen.
Insbesondere in der Übergangsphase nehmen Versicherungsnehmer den Wechsel des Verfahrens vermutlich nicht wahr: Die neue eVB-Nummer wird mit ihren Daten in ein, der alten "Doppelkarte" ähnliches, Formular eingedruckt. Neu werden vermutlich ein Ablaufdatum (3-24 Monate) der eVB-Nummer sein, außerdem die Notwendigkeit, mindestens den Versicherungsnehmer fest zu benennen. "Blanko-Deckungskarten" können nicht mehr ausgegeben werden, hier muss der Vertrieb neue Konzepte entwickeln.
Aus Sicht der Zulassungsbehörden soll die eVB vor allem eine Vereinfachung des Verfahrens mit sich bringen. Ziel ist es, die Datenerfassung (Versicherungsnehmer- und KFZ-Daten), deren Hauptnutzen bei den Versicherungsunternehmen liegt, an diese abzugeben und durch die Erfassung einer einfachen eVB-Nummer zu ersetzen. Die Fristenregelung, die es den Zulassungsbehörden erlaubt, ganz nach Wunsch das neue Verfahren zu unterstützen (während dies den Versicherungsunternehmen ab 1.3.2008 vorgeschrieben ist) unterstreicht die Absicht des Gesetzgebers, hier eine Entlastung zu erzeugen. Praktisch sind durch die seitens der Versicherungswirtschaft erreichten Zugeständnisse, insbesondere die Reduzierung der Pflichtdatenfelder auf Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, diese Vorteile eher nicht so ausgeprägt, auch wenn dies im Laufe der Zeit zu Einsparungen führen wird. Ein Großteil der Zulassungsstellen wird zum 1.3.2008 das neue Verfahren einsetzen bzw. setzt es bereits ein.
Aus Sicht der Versicherer stellt die eVB eine erhebliche Herausforderung dar. Einerseits müssen die Zulassungsbehörden IT-technisch neu angebunden werden. Andererseits muss der Vertrieb neu organisiert werden. Hinsichtlich der Anbindung der Zulassungsbehörden spielt die Abkehr von klassischen Batch-Prozessen zu Real-Time-Vorgängen mit den entsprechenden Synchronisationsvorgängen zu den internen Prozessen eine besondere Rolle, hinsichtlich der Anbindung des Vertriebs vor allem Fragen der Prozess-Sicherheit und der Usability. Während die Anbindung des Ausschließlichkeitsorganisationen noch vergleichsweise einfach zu lösen ist (i.d.R. durch Aufnahme versichererspezifischer Webservices), sind die ungebundenen Vermittler auf die Implementierung von Standards angewiesen, von denen die Branche bislang nur wenige tragfähige zur Verfügung stellt.
Versicherungsvermittler wurden bei der Planung des eVB-Vefahrens erst an zweiter Stelle berücksichtigt. In einer im Januar 2008 durch die deutsche-versicherungsboerse.de durchgeführte Blitzbefragung sind erste Tendenzen für die Umsetzungwege von Seiten der VU und MVP-Hersteller zu erkennen. Weiteres zur Umfrage...
Auf der Basis des seitens des GDV e.V. veröffentlichten Standards zur GDV-eNorm (Reader zur GDV-eNorm, downloadbares Programm) wollen die Unternehmen Martens und Prahl Versicherungskontor KG und R+V/KRAVAG eine Lösung implementieren, die aus der Nutzung einer Direktanbindung der Vertriebspartner an die Zentrale Stelle und einem Konverter für die Umsetzung der eNorm-Datensätze in das XML-Format der Zentralen Stelle besteht. Der Konverter wird von Martens und Prahl Versicherungskontor KG entwickelt und wird der Branche als Open Source zur Verfügung stehen. Der Konverter wird bei der Zentralen Stelle gehostet und in den eVB-Prozess integriert.