Der Erwerb oder der Neubau eines selbst genutzten Eigenheims wurde bislang durch Zahlung einer Eigenheimzulage in Höhe von 1 Prozent der Anschaffungssumme bzw. Baukosten, maximal jedoch 1.250 EUR jährlich, und über einen Zeitraum von acht Jahren gefördert. Zusätzlich konnte eine Kinderzulage von 800 EUR jährlich je Kind in Anspruch genommen werden. Die frühere Unterscheidung nach Alt- und Neubau wurde zuletzt nicht mehr vorgenommen.
Die Einkommensgrenze für die Förderung beträgt für die letzten zwei zurückliegenden Jahre zusammengerechnet 70.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. 140.000 EUR bei Verheirateten. Hinzu kommen 30.000 EUR je Kind.
Die Eigenheimzulage wird für ein Bauvorhaben oder einen Kauf von Immobilien ab dem 1.1.2006 nicht mehr neu gewährt. Bis zum 31.12.2005 bewilligte Zulagen werden weiterhin gezahlt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...