Die Versicherung von Geschäften und Betrieben gegen Einbruchdiebstahl wird von allen Versicherern mindestens vom Vorhandensein eines elementaren Einbruchschutzes abhängig gemacht. Entscheidend ist darüber hinaus die Einstufung der Betriebsart in das Betriebsartenverzeichnis des Versicherers. Die statistisch nachweisbare Gefährdung beim Einbruchrisiko drückt sich zum einen in einer Klassifizierung der Betriebsarten nach Tarifgruppen (z.B. die G1 für Betriebe mit sehr niedrigerem Einbruchrisiko bis hinzu G7) sowie einer Kennziffer für die Attraktivität der Betriebsart für Einbrecher aus (z.B. Attraktivität "A" bei wenig gefährdeten bis hin zu "E" bei hoch gefährdeten Betrieben wie z.B. Juweliere). Zusätzlich spielt auch noch die Tarifzoneneinteilung einer Rolle. Hierbei wird nach Postleitzahlgebieten mit unterschiedlich hoher Einbruchrate unterschieden.
Die Versicherer verlangen mindestens eine Sicherungsbeschreibung. Auf Grundlage der darin erhobenen Informationen sowie der oben genannten Kennziffern für die Attraktivität sowie der Tarifzone wird eine Sicherungsklasse abgeleitet, die mit unterschiedlich hohen Anforderungen an vorhandene Sicherungen verbunden ist.
Folgende Elemente eines Betriebsgebäudes spielen dabei eine Rolle:
- Gebäudeart: Es versteht sich von selbst, dass nur allseits umschlossene Gebäude gegen Einbruchdiebstahl versicherbar sind.
- Baumaterial: Die Massivität der Ausführung von Wänden, Decken, Fußböden sowie Dächern hat Einfluss auf dem mechanischen Widerstand gegen gewaltsames Eindringen. Decken und Wände aus Beton sollten eine Dicke von mindestens 10, besser 20 Zentimetern aufweisen. Ziegel-, Kalksand- und Hohlblocksteine sollten mindestens 12 Zentimeter Dicke für einen einfachen und 24 Zentimeter Dicke für einen erhöhten Widerstand aufweisen.
- Türen: Zugangstüren sind regelmäßig das Hauptziel von Einbruchversuchen. Ausnahmslos alle Türen, die den Zugang zum Gebäude von außen ermöglichen, müssen deshalb als Mindestsicherung mit einem Sicherheitsschloss verschlossen sein, dessen Schließzylinder außen nicht mehr als zwei Millimeter überstehen darf oder durch einen von innen verschraubten Beschlag entsprechend geschützt wird. Die Sicherung ist jedoch in den meisten Fällen allein nicht ausreichend. Weiterhin müssen folgende Bestandteile der Tür Beachtung finden:
- Material der Tür: Außentüren sollten immer Vollholz- oder Metalltüren, gegebenenfalls sogar einbruchhemmende Türen nach DIN 18103 sein. Glaseinsätze müssen besonders geschützt werden, wofür sich entweder eine Innenvergitterung oder eine zusätzliche Kunststoffscheibe (Polycarbonat) anbieten.
- Türrahmen: Diese müssen insbesondere in den Bereichen, in denen das Schließblech beziehungsweise die Türbänder (Aufhängungen der Tür) ansetzen, mit der Wand fest verbunden sein. Hierfür werden Maueranker oder Schwerlastdübel verwendet.
- Türbänder (Aufhängungen der Tür): Diese sollten möglichst innenliegend sein. Türbänder können generell sehr wirkungsvoll durch Hinterhaken unterstützt werden, die die Tür in geschlossenem Zustand zusätzlich auf Scharnierseite mit dem Rahmen verbinden.
- Türschloss: Neben der bereits erwähnten Mindestsicherung wird eine Vielfalt aufwändigerer Lösungen angeboten. Insbesondere Türen in schlecht oder nicht einsehbaren Bereichen (z.B. an der Gebäuderückseite) sollten durch Zusatzschlösser gesichert werden. Besonders hohe Sicherheit bieten Panzerquerriegelschlösser, die neben der Schließung die gesamte Tür durch einen zusätzlichen Riegel stabilisieren. Die Schlossabdeckung durch Sicherheitsbeschläge sollte zudem durch einen so genannten Kernziehschutz verbessert werden, der verhindert, dass der Schließzylinder aus der Tür herausgezogen oder aufgebohrt werden kann.
- Schließblech: Das beste Schloss nutzt wenig, wenn das Schließblech schon bei geringen Belastungen nachgibt. Deshalb sollte es mindestens verstärkt und durch einen Maueranker zusätzlich mit der Wand fest verbunden sein.
- Tore: Auch Schiebe- und Rolltore sind grundsätzlich auf die gleiche Art und Weise zusätzlich zu sichern.
- Fenster: Das zweite Hauptrisiko für Einbruch liegt in den Fenstern. Besonders problematisch sind Scheiben in schlecht oder nicht einsehbaren Bereichen des Betriebes.
- Die einfachste Sicherung kann durch ein fest im Mauerwerk verankertes Gitter oder eine Rollade erfolgen, die allerdings nicht nur regelmäßig geschlossen, sondern auch von innen durch ein Schloss gegen Hochheben gesichert werden muss.
- Die Verglasung kann zudem einbruchhemmend oder durchwurfhemmend nach entsprechenden DIN-Normen gestaltet sein. Besonders hohen Schutz bieten zusätzliche Kunststoffscheiben (Polycarbonat).
- Gefährdet sind auch die Schließungen und die Halterungen der Türen, die ähnlich wie Türen durch Zusatzschlösser, Bandseiten-Sicherungen und Hinterhaken gesichert werden können. Abschließbare Fenstergriffe dienen dem Zweck, das Öffnen des Fensters nach Einwurf der Scheibe zu erschweren.
Eine Einbruchmeldeanlage kann die Versicherung von Geschäftsräumen zusätzlich unterstützen, aber nicht eine ausreichende mechanische Sicherung ersetzen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...