Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.
Hausratversicherung: Elementarschäden
Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...