Elternzeit VVG § 212

Lebensversicherungen zur Entgeltumwandlung können innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Elternzeit wieder zu ursprünglichen Bedingungen in Kraft gesetzt werden, wenn sie zuvor wegen eines Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt worden sind.


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).