Emissionen

Der im Umweltrecht wichtige Begriff der Emissionen wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz folgendermaßen definiert: Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen (§ 3 Abs. 3 BImSchG).


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