Nicht immer lässt sich aus den Bestimmungen der Feuerversicherung der Ersatzwert für alle Güter einwandfrei festlegen. Auch liegen bei einigen Warengruppen besondere Verhältnisse vor, die eine Änderung der dortigen Ersatzwertbestimmungen erforderlich machen. Schließlich sehen die Versicherer in manchen Sachen das subjektive Risiko dadurch beeinflusst, dass der wahre wirtschaftliche Wert schwer zu bestimmen und raschem Wechsel unterworfen ist. Daher wurden spezielle Ersatzwertklauseln entwickelt (z. B. Ersatzwertklausel für Maschinen ausländischer Herkunft).
Quellenhinweis:
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