Schäden durch Erschütterungen wegen Rammarbeiten sind vom Versicherungsschutz nach § 4 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB 2002) ausgeschlossen.
In der Betriebshaftpflichtversicherung vor allem für Baubetriebe können Schäden durch Erschütterungen wieder eingeschlossen werden.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...