Fälligkeit der Leistung (Lebensversicherung)

Die Leistung des Versicherers ist fällig, wenn die für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Erhebungen abgeschlossen sind. Dem Versicherer wird also eine angemessene Überlegungs- und Bearbeitungszeit zugestanden. Ein Leistungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen, wenn die Erhebungen für die Leistungspflicht einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalls noch nicht abgeschlossen sind. Abschlagszahlungen können bis zur Höhe des Betrages verlangt werden, den der Versicherer auf jeden Fall zu leisten hat.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...