Sonderregelung für die Einstufung eines erstmaligen Kraftfahrt-Haftpflicht- sowie ggf. Vollkaskovertrages in eine Schadenfreiheitsklasse. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits mindestens drei Jahre lang über eine gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse (PKW z.B. Klasse 3, Anrechnungsmöglichkeiten anderer Klassen können bestehen), kann er in die SFR-Klasse 1/2 eingestuft werden.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...