Der Fahrer-Rechtsschutz ist eine Form des Verkehrs-Rechtsschutz, durch den der Versicherungsnehmer Rechtsschutz in seiner Eigenschaft als Fahrer eines Fahrzeugs (§ 22 ARB 2000) erhält.
Wichtig ist, dass es sich um einen Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge handeln muss. Außerdem genießt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
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Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...