Fahrer ist diejenige Person, die ein Fahrzeug steuert. Das kann in der Praxis oft eine vom Halter oder Eigentümer abweichende Person sein.
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist der berechtigte Fahrer mitversichert. Ein unberechtigter Fahrer - z.B. ein Dieb - genießt selbst keinen Versicherungsschutz. Der Halter oder Eigentümer behält allerdings auch dann den Versicherungsschutz bei Verursachung des Schadens durch einen unberechtigten Fahrer, wenn er die unberechtigte Nutzung nicht selbst schuldhaft ermöglicht hat (§ 2b Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB 2002).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...