Wechselt der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug, kann er die bisherigen Schadenfreiheitsklassen auf das neue Fahrzeug übernehmen, sofern es der gleichen oder einer niedrigeren Fahrzeuggruppe angehört.
Bisher wurde der Rabatt auf einem PKW erfahren, möglich ist die Übernahme auf einen anderen PKW oder ein Motorrad, nicht aber auf einen Bus, ein Taxi oder einen LKW über 6 Tonnen Nutzlast.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...