Die Versicherer setzen für die Übernahme eines Feuerschadenrisikos ein Mindestmaß an Feuerlöscheinrichtungen voraus. Sind darüber hinaus besondere Feuerverhütungs- und Feuerlöscheinrichtungen vorhanden, gewähren die Versicherer bestimmte sog. Feuerlöschrabatte (z. B. bei einer anerkannten örtlichen Berufsfeuerwehr oder freiwilligen Feuerwehr).
Quellenhinweis:
Die Versicherer setzen für die Übernahme eines Feuerschadenrisikos ein Mindestmaß an Feuerlöscheinrichtungen voraus. Sind darüber hinaus besondere Feuerverhütungs- und Feuerlöscheinrichtungen vorhanden, gewähren die Versicherer bestimmte sog. Feuerlöschrabatte (z. B. bei einer anerkannten örtlichen Berufsfeuerwehr oder freiwilligen Feuerwehr).