Die Haftpflichtversicherung schützt also beide Parteien, den Schädiger wie den Geschädigten und verhindert so die Entstehung von Notfällen, die letzten Endes zu Lasten der Allgemeinheit gehen können. Hierin liegt die soziale Bedeutung der Haftpflichtversicherung.
Dieses Dreiecksverhältnis lässt sich folgendermaßen verdeutlichen:
Abbildung: Dreieck
Gleichzeitig ergibt sich hieraus, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche grundsätzlich nicht unter den Deckungsbereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung fallen.