Es handelt sich um einen eigenständiger Vertrag, der zusammen mit der Wohngebäude-Versicherung abgeschlossen werden kann. Hier haftet der Versicherer für Schäden durch Zerbrechen von fertig eingesetzten Scheiben (Bauphase beachten!) unter Einschluss der Kosten für eine erforderliche Notverglasung. Beschädigungen durch Zerschrammen der Oberfläche sind nicht versichert.
Viele Versicherer unterscheiden bei der Gebäudeverglasung zwischen Glas des allgemeinen Gebrauchs und der gesamten Gebäudeverglasung. Zum Glas des allgemeinen Gebrauchs gehört beispielweise Glas innerhalb von Miethäusern, welches sich in gemeinschaftlich genutzten Abstellräumen, Treppenhäusern und Haustüren befindet.