Der Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes haftet für Schäden, die durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen des Gebäudes entstehen (Gefährdungshaftung). Er kann sich von der Haftung befreien, wenn dies nicht auf fehlerhafte Errichtung des Gebäudes oder mangelhafte Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten zurückzuführen ist. Für frühere Besitzer gibt es auch eine Nachhaftung von bis zu einem Jahr.
Die Haftung ist für eine oder mehrere im Inland gelegene Wohnungen oder ein im Inland gelegenes Einfamilien- oder Wochenendhaus in einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Auch in Betriebshaftpflichtversicherungen kann die Gebäude- und Grundstückshaftung teilweise mitversichert sein. Ansonsten wird eine separate Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung benötigt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...