In der Krankenversicherung gelten für Ärzte, Zahnärzte und für Heilpraktiker bestimmte Gebührenordnungen, bzw. Gebührenverzeichnisse. Der Arzt errechnet sein Honorar indem er den Gebührensatz – in Abhängigkeit der Schwierigkeit und dem benötigten Zeitaufwand – mit einem Steigerungssatz multipliziert. In aller Regel kann der Arzt folgende Sätze berechnen:
Der Gebührensatz multipliziert mit dem 2,3fachen, 1,8fachen oder 1,15fachen ergibt den so genannten Regelhöchstsatz.