Förderberechtigt sind bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrages u.a.:
- Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige.
- Beamte und andere Beschäftigte mit beamtenähnlicher Versorgung.
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- Geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten.
- Arbeitslosen- und Krankengeldbezieher.
- Eltern in einer Kindererziehungszeit von bis zu drei Jahren.
- Ehepartner eines Förderberechtigten.
- Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Kinder.
Nicht förderberechtigt sind insbesondere:
- Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
- Geringfügig Beschäftigte, die keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
- Sozialhilfeempfänger.
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...