Geistiges Eigentum

Unter geistigem Eigentum versteht man gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Marken. Haftpflichtansprüche wegen der Verletzung geistigen Eigentums sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Versicherungsschutz kann eine Patenthaftpflichtversicherung bieten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...