Geldersatz

Im Gegensatz zum Naturalersatz besteht die Leistung beim Geldersatz darin, dass der Versicherungsnehmer für seine beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Sache den vertraglich vereinbarten Wert oder einen Kostenaufwand (z.B. für die Reparatur) in Geld erhält. Der Versicherungsnehmer entscheidet in der Regel selbst über den Ersatz und beauftragt dann entsprechende Werkstätten oder Händler.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...