Zusammen mit den Rechtsanwaltskosten stellt der Ersatz der Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher die Hauptleistung der Rechtsschutzversicherung dar. Dazu gehören auch (§ 5 Abs. 1c-f ARB 2000):
- Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden.
- Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens.
- Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden sowie Vollstreckungskosten.
- Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation bei
- Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
- Kosten eines im Ausland ansässigen Sachverständigen, wenn Ersatzansprüche wegen Auslandsunfällen mit Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern durchzusetzen sind.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...