Versorgungsform, bei der der Versorgungsträger eine bestimmte Leistungshöhe zusagt, beispielsweise die Versorgung des Arbeitnehmers in Höhe eines festen Prozentsatzes seines letzten Bruttogehalts. Der Arbeitgeber bietet in diesem Fall eine Ausfallgarantie, falls die gesetzliche Rente diesen Prozentsatz nicht erreichen wird. Angesichts der absehbaren Senkungen der gesetzlichen Rente und der damit für den Arbeitgeber nicht abschätzbaren Risiken wird diese Versorgungsform kaum noch angeboten.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...