Versicherte Sachen
Versichert sind die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen und im Antrag aufgeführten Gebäude und sonstigen Gebäudebestandteile. Zubehör ist nur versichert, sofern dies besonders vereinbart wurde.
Vertragsgrundlagen
AFB, AStB, AWB zzgl. Klausel 6101 - Hagel, SGlN, ABM, AGlB, BEG, FHB
Es besteht die Möglichkeit, Gebäude und Inhalt gegen Feuerschäden zu versichern und dies auch im industriellen Bereich über die Industrie-Feuerversicherung.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...