Der Geschäftsplan umfasst die grundlegende Planung eines Versicherungsunternehmens und ist wesentlich für die Genehmigung durch die Bundes- oder Landesaufsicht. Im rechtlichen Teil enthält er die Satzung, Unternehmensverträge und Verträge über Funktionsausgliederungen, sofern nicht alle betrieblichen Funktionen im Unternehmen selbst durchgeführt werden, sondern z.B. von anderen Konzernunternehmen. Im versicherungstechnischen Teil werden die betriebenen Versicherungssparten und -risiken beschrieben. Im finanziellen Teil ist die Kapitalausstattung geregelt.
Quellenhinweis:
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