Gesundheitsverletzung

Eine Gesundheitsverletzung ist die medizinisch erhebliche Störung der körperlichen, geistigen oder seelischen Lebensvorgänge. Die Abgrenzung der beiden Rechtsgüter Körper und Gesundheit kann im Einzelfall zu großen Problemen führen, ist aber für die Rechtsfolgen unerheblich. Der Umfang des bei Verletzungen zu leistenden Schadenersatzes ist der gleiche.

Im Unterschied zu bloßen Belästigungen, die das allgemeine Wohlbefinden nicht beeinträchtigen, muss ein Krankheitswert erreicht werden, selbst wenn die tatsächliche Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe nicht notwendig ist.

Beispiel:

Für eine Gesundheitsverletzung ist es unerheblich, ob Schmerzzustände auftreten oder bereits eine Veränderung des Befindens eingetreten ist.

Beispiel:

Auch die Übertragung eines Virus, der noch nicht zum Ausbruch kommt, ist bereits eine Gesundheitsverletzung. Eine solche ist auch bei vorgeburtlichen Schädigungen eines Embryos gegeben, wenn das Kind dann mit Schädigungen zur Welt kommt.

Beispiel:

Eine Gesundheitsverletzung kann auch durch psychische Einwirkungen auf den Betroffenen herbeigeführt werden. Dabei ist auch eine bereits vorhandene schädliche Anlage des Geschädigten grundsätzlich von der Ersatzpflicht erfasst, so dass auch für die Folgen ausgelöster Neurosen einzustehen ist. Gleiches gilt für Schockschäden bei nahen Angehörigen ab einer gewissen Schwere der Beeinträchtigung.

Beispiel: