Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Täglich werden tausende Einbruchdelikte aller Art registriert.
Versichert ist u.a., wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt zu Ihren Versicherungsräumen verschafft. Auch wenn sich jemand in Ihren Geschäftsräumen versteckt hält und nach Ladenschluss einschließen lässt, um den Betrieb in der Nacht auszuräumen, besteht hierfür Versicherungsschutz. Gedeckt ist ferner, wenn Sie nach dem Motto ”Geld oder Leben” um Ihre Habseligkeiten erleichtert werden, bis zu einer gewissen Höhe sogar auch auf dem Transport zur Bank.
Nicht versichert sind dagegen Ladendiebstähle. Auch Verwüstungen, die unliebsame Besucher nach dem Motto ”wir fanden schon immer, dass es hier zu ordentlich aussieht” anrichten, während das Geschäft geöffnet ist, sind nicht versicherbar. Dagegen besteht bei neueren Versicherungsverträgen im Regelfall Versicherungsschutz, wenn bei einem Einbruch Ihre Habe verwüstet wird.
Oftmalig ist es für den Geschädigten nicht nur der Verlust der materiellen Gegenstände, der ”weh tut”, sondern es sind ebenso die Kosten für die Beseitigung der Verwüstungen (Vandalismus) oder die Instandsetzung der beschädigten Türen und Fenster, ganz zu schweigen von den Kosten der Wiederbeschaffung der verschwundenen Geschäftspapiere, Aufzeichnungen und Software.